Entwicklungen, Prozesse und Beteiligungen im Stadtverkehr
Mobilität bewegt egal ob zu Fuß, mit dem Rad, Bus oder Auto, die Menschen haben ein Bedürfnis sich fortzubewegen. Um den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen gerecht zu werden und Zittau zukunftssicher aufzustellen, wird das städtische Verkehrssystem in den kommenden 1,5 Jahren umfassend analysiert
Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft wurde mit den umfangreichen Aufgaben zur Umsetzung des Mobiliätsplans - SUMPGreen Zitty2035 von der großen Kreisstadt Zittau betraut.
Die Aufgaben in diesem Zusammenhang sind eng an die Vorschriften und europäischer Zielstellungen zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung gebunden.
Mobilitätsthemen der Stadt Zittau
Mobilitätsplan der Stadt Zittau
Mobilitätsplan - SUMPGreen Zitty2035
Die Große Kreisstadt Zittau plant im Rahmen des Projekts „SUMPGreen Zitty2035“ die Erstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans (SUMP) unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sowie europäischer Zielstellungen zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung.
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) prägt derzeit maßgeblich das Mobilitätsverhalten in Zittau. Die Stadt weist eine überproportionale Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf, während alternative Mobilitätsformen wie Radverkehr, Fußverkehr oder öffentliche Verkehrsangebote bislang unterrepräsentiert sind. Zudem fehlen moderne digitale Verkehrslenkungssysteme sowie umfassende Daten zur aktuellen Verkehrssituation. Die Entwicklung eines zukunftsorientierten, integrierten Mobilitätskonzepts ist daher zentraler Bestandteil des Projekts SUMPGreen Zitty2035.
Lärmaktionsplan der Stadt Zittau
Was ist der Lärmaktionsplan?
Mit dem Lärmaktionsplan werden Maßnahmen identifiziert die zu einer Lärmreduzierung führen können. Die Belastung an Bundes-und Staatsstraßen soll verringert und betroffene Gebiete entlastet werden. Lärm gehört zu einer der größten Umweltbelastungen in Städten. Dauerhafter Lärm kann nicht nur Stress auslösen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie haben Städte, alle fünf Jahre wiederkehrend, die aktuelle Belastungssituation in ihrem Gebiet zu analysieren und für die ermittelten Belastungsschwerpunkte konkrete Maßnahmen zur Verminderung der schädigenden Lärmwirkungen zu prüfen. Für die Stadt Zittau wurde der erste Lärmaktionsplan 2015 beschlossen und die vierte Fortschreibung wurde am 30.10.2025 beschlossen.