Ausschreibung Lärmaktionsplan

Die große Kreisstadt Zittau hatte im Rahmen der Umsetzung der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) bzw. nach § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 2022 strategische Lärmkarten zu erstellen. Auf dieser Grundlage müssen gem. § 47d des BImSchG nun Lärmaktionspläne zur Lösung von Lärmproblemen und zur Verminderung der Lärmauswirkungen erstellt werden. Der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2018 wurde in Form eines vereinfachten Plans im Jahr 2024 fortgeschrieben. In diesem wurden bereits übergeordnete Maßnahmen sowie Prüfaufträge für bestimmte Maßnahmen erstellt. Aus den vorliegenden Erkenntnissen der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aber auch aus der Bewertung der Lärmaktionspläne aus dem Jahr 2018 und 2024 soll in der folgenden Leistungsbeschreibung soll ein Maßnahmenkatalog und ein abschließender Lärmaktionsplan für die Stadt Zittau erarbeitet werden.

Angebotsabgabe und Anfragen

Auftraggeber:

Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

Innere Weberstraße 34

02763 Zittau

Telefon: 03583 77 88-0

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